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Göttinger Gruppe
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Göttinger Gruppe: Insolvenzverwalter meldet sich 27.07.2007 _________________________________________________________________ Jetzt hat sich der Insolvenzverwalter der Securenta gemeldet und festgestellt, was viele bereits befürchtet hatten: Anleger der Göttinger Gruppe können ihre Ansprüche nicht zur Insolvenztabelle anmelden. Atypisch stille Gesellschafter haben allenfalls nachrangige Forderungen gemäß § 39 Insolvenzordnung (InsO). Ihre Ansprüche werden solchen von sog. eigenkapitalersetzenden Darlehen gleich gesetzt. Dies ergibt sich aus den Zeichnungsscheinen, in denen den Gesellschaftern maßgebliche Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden.
Auch diese Nachrangforderungen werden jedoch in ein gesondertes Register aufgenommen. Bei der Verteilung des Restvermögens müssen sie jedoch den Insolvenzgläubigern den Vortritt lassen. Mit anderen Worten: Soweit es überhaupt etwas zu verteilen gibt, sind Geschädigte der Göttinger Gruppe zuletzt an der Reihe.
Völlig umsonst ist die Anmeldung beim Insolvenzverwalter jedoch nicht. Auch sog. Nachranggläubiger haben das Recht, an den gerichtlichen Berichtsterminen teilzunehmen, und zwar als Zuhörer ohne Stimmrecht.
Wir weisen daher auf nachfolgende Gerichtstermine hin:
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Gläubigerversammlung Securenta AG: 26.09.2007 und 21.11.2007, AG Göttingen, Berliner Str. 8, Saal B 25 |
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Gläubigerversammlung Holding KGaA: 16.08.2007, AG Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 218 |
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Ex-Securenta-Boss Zacharias in Haft 20.07.2007 _________________________________________________________________ Endlich kehrt ein wenig Gerechtigkeit ein: Zacharias, der ehemaligen Göttinger-Gruppe-Chef und Erfinder des Ganzen sitzt am Amsterdamer Flughafen in Haft und soll noch heute nach Deutschland ausgeliefert werden. Leichtsinn und Übermut sind dem Wegbereiter der Göttinger Gruppe zum Verhängnis geworden. Weil der per internationalen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gesuchte Zacharias auf seiner jahrelangen Flucht nicht von Deutschland lassen konnte, wurde er am Montag auf der Durchreise zu seiner Farm in Kanada in Amsterdam verhaftet. Zacharias hat laut Pressemeldung zwischen 1991 bis 1996 fast eine halbe Million Mark Steuern hinterzogen. Weitere Versuche ab 1998 blieben ohne Erfolg. Den 59-jährigen, der sich 2001 noch durch Kaution der Untersuchungshaft entziehen konnte, erwartet jetzt eine 16 Monate lange Freiheitsstrafe. Da er offenbar mittellos ist, kommt er dieses Mal um seine Haftstrafe nicht herum. Damit endet eine wohl beispiellose Wirtschaftskarriere im Knast. Den vielen um ihre Rente gebrachten Anlegern bringt das ihr Geld zwar nicht zurück. Angesichts des bisher geradezu hilflosen Agierens der Staatsanwaltschaft Braunschweig kehrt damit jedoch ein kleines Stück Gerechtigkeit zurück.
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Weitere Skandalmeldungen von der Göttinger Gruppe 19.07.2007 _________________________________________________________________ Die Skandalmeldungen reißen nicht ab. Die Göttinger Gruppe hat seit 2005 ungeöffnete Post in ihrem Keller gelagert, darunter zahlreiche Briefe von Anlegern und Rechtsanwälten. Die Öffnung und Sichtung der teils angegammelten Post ist aufwendig. Der Securenta-Vorstand hat jetzt Hausverbot und muß sich auch von seinen noblen Firmenwagen trennen.
Unannehmlichkeiten drohen den Anlegern offenbar auch von der Finanzbehörde. Laut Runderlass der Oberfinanzdirektion Hannover sind die Finanzämter aufgefordert, die Rückforderung gewährter Steuervorteile der Anleger zu prüfen. Begründung: Steuerbescheinigungen seien seit 2002 nicht mehr erteilt worden und somit sei der Steuervorteil verfallen. Die genauen Hintergründe werden noch geprüft.
Öffentlich wurde schließlich, dass auch die BHW-Bausparkasse in Geschäfte der Göttinger Gruppe verwickelt sind. Die Bausparkasse soll in rund 1.000 Fällen Baugeld zweckentfremdet zur Verwendung als Einlage einer atypisch stillen Beteiligung ausgegeben haben. Nach dem Gesetz dürfen Bauspardarlehen jedoch nur für Hausbau und Renovierung genutzt werden. Vermittler, die gleichzeitig für die BHW und die Göttinger Gruppe aufgetreten sind, haben somit doppelt kassiert. Ansprüche gegen BHW und Vermittler werden geprüft.
Die Insolvenzverwalter haben also viel zu tun, um das marode Firmengeflecht mit inzwischen wohl 270.0000 Anlegern zu entwirren. Meldefristen und Prüftermine sind veröffentlicht. Empfehlenswert ist daher eine anwaltliche Beratung zur Bestimmung und Sicherung der eigenen Rechtsposition.
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Göttinger Gruppe: Insolvenzverfahren eröffnet 20.06.2007 _________________________________________________________________ Jetzt ist es amtlich: Die Göttinger Gruppe ist pleite und die Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta Göttinger Immobilien- und Vermögensmanagement AG (Amtsgericht Göttingen, Aktenzeichen: 74 IN 222/07 am 14.06.2007, 15.30 Uhr) und der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36 g IN 2620/07 am 20.06.2007, 12.30 Uhr) sind eröffnet worden. Dabei ist der Zuständigkeitsstreit - die Göttinger Gruppe hat wegen der Göttinger Zuständigkeit Beschwerde eingelegt - nur einer von vielen ungelösten Problemen dieses
"größten Anlageskandals der Bundesrepublik"
(Süddeutsche Zeitung v. 05.07.2007, S. 3). Bezweifelt wird bereits, ob die Masse ausreicht, um die Verfahren bis zum Ende durchzuführen. An der Versendung von Informationsschreiben an die Anleger, die evtl. Insolvenzforderungen zur Tabelle anmelden wollen, wird jedenfalls gespart. Informationen gibt es allenfalls unter www.insolvenzbekanntmachungen.de oder durch die Presse. Insolvenzverwalter raten zur Forderungsanmeldung.
Fest steht jedoch, dass keinerlei Ansprüche mehr gegen die Gesellschaften der Göttinger Gruppe geltend gemacht werden können. Sämtliche Gerichtsverfahren einschließlich der Kostenfestsetzungs- und Vollstreckungsverfahren wurden unterbrochen.
Ob Anleger als gewöhnliche Insolvenzgläubiger Ansprüche zur Tabelle anmelden können, ist zweifelhaft. Als atypisch stille Gesellschafter sind sie ggf. an dem Unternehmen derart beteiligt, dass die Einlage als gesellschaftliches Eigenkapital gewertet wird. Damit zählt die Einlage zur Haftungsmasse für Drittgläubiger und wird erst nach Abzug aller Drittforderungen abgerechnet. Es ist nicht damit zu rechnen, dass am Ende auch nur ein Cent für die Anleger übrig bleibt.
Damit nicht genug: Sollte die Haftungsmasse nicht zur Befriedigung aller Drittgläubiger ausreichen, besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter bisher nicht erbrachte Einlagen einfordert. Das gilt insbesondere dann, wenn Anleger bereits Ausschüttungen erhalten haben oder Ausschüttungen zu ihren Gunsten verbucht worden sind (sog. Nachschusspflichten). Überdies kann der Insolvenzverwalter ggf. Vereinbarungen für die Zeit von bis zu 10 Jahren vor dem Insolvenzverfahren anfechten.
Der Anleger kann und sollte sich gegen Forderungen des Insolvenzverwalters mit eigenen Ansprüchen wehren. Gegenansprüche ergeben sich etwa dann, wenn er bei Vertragsschluss getäuscht worden ist. Der Anleger hat weiter die Möglichkeit, die von der Göttinger Gruppe geschulten Vermittler haftbar zu machen. Die empfohlenen Produkte "Securente" oder "PSP-Sparplan" waren für den Normalverdiener entgegen den Versprechungen vieler Vermittler nicht zur Altersvorsorge geeignet. Von den erheblichen Verlustrisiken war bei der Beratung üblicherweise keine Rede. Viele Anleger haben das komplexe Anlagemodell bis heute nicht verstanden. Besonders ärgerlich: Anleger mußten zuletzt noch Unternehmengewinne nachversteuern, die sie nur auf dem Papier erhalten haben. Geschädigte Anleger sollten daher schon im Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen nicht zögern, anwaltlichen Rat einzuholen.
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Göttinger Gruppe - ein Finanzkonzern im Todeskampf? 10.05.2007 _________________________________________________________________ Ungeachtet der drohenden Pleite der Securenta zahlt immer noch eine unbekannte Anzahl von Anlegern Monat für Monat ihr Geld in den schwer angeschlagenen Konzern ein. Die von keinem gewünschte und anlegerschädliche Insolvenz der Göttinger scheint jedoch nicht mehr lange auf sich warten zu lassen. Der Konzern verwertet sein Tafelsilber (Gutingia, Firmensitz Merkelstrasse) und reduziert seine Belegschaft auf ein drastisches Maß. Gleichzeitig feilt er an seiner strukturellen Ausrichtung und setzt jetzt auf "Wachstumsmärkte wie Telekommunikation, Energie, Gesundheit und E-Commerce". Ob das den Anlegern der SecuRente hilft, um sie vor dem Totalverlust ihrer Einlagen und etwaigen Nachschusszahlungen zu retten, scheint fraglich. Außergerichtliche Vereinbarungen sind mit der Göttinger Gruppe bereits seit langem nicht mehr möglich. Die Vollstreckung aus rechtskräftigen Titeln wir wird bis zum letzten - etwa der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - hinausgezögert. Bei weiterer Zahlungsverweigerung droht dem Vorstand jetzt sogar Vollstreckung aus einem Haftbefehl. Vor diesem Hintergrund können wir nur allen Anlegern empfohlen, etwaige Ansprüche noch kurzfristig prüfen zu lassen. Idealerweise verfügen Sie dafür über eine langjährige Rechtsschutzversicherung, die die Prozessrisiken abdeckt. Schnelles Handeln ist auch aus einem anderen Grund geboten: Es droht Anspruchsverjährung. Die Verjährungsfrist beginnt bereits Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anleger erstmals von den schadensbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder grob fahrlässig nicht erlangt hat. Sobald der Anleger von Risiken erfährt, die ihm bei Vertragsschluss verschwiegen oder verharmlost worden sind, muss er tätig werden.
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