Tätigkeitsbereiche

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Machunsky und Jackwerth ist seit vielen Jahren auf alle Bereiche des Kapitalanlagerechts sowie des Börsen- und Bankenrechts spezialisiert. Wir stehen unseren Mandanten - heute fast ausschließlich Anleger und deren Interessengemeinschaften - kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Durch engen Kontakt zu Verbraucherschutzverbänden, Aufsichtsämtern und Brancheninformationsdiensten sind wir immer über die aktuellen Entwicklungen informiert.

An dieser Stelle stellen wir Ihnen unsere Tätigkeitsschwerpunkte kurz vor...


Wir sind spezialisiert auf

Eigentumswohnungen und Immobilienfonds
Kredit- und allgemeine Bankgeschäfte
Wertpapier- und Termingeschäfte
Stille Beteiligungen
Rohstoffe

Wir helfen Ihnen unter anderem,

sich von maroden Beteiligungen zu lösen.
Regressansprüche durchzusetzen bzw. den Schaden zu begrenzen. Solche Ansprüche richten sich z.B. gegen Anlageberater, Anlagevermittler, Banken, Initiatoren und Treuhänder.



Was können wir für Sie tun?

Wir arbeiten bundesweit und können vor allen Landgerichten auftreten. Die erste Kontaktaufnahme zu uns kann telefonisch, per Post, Telefax oder Email erfolgen. Es wird abgeklärt, welche Unterlagen und Auskünfte wir für die Erstberatung benötigen. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir überschlägig, welche Erfolgsaussichten für Ihren Fall bestehen und welche Stategie wir vorschlagen. Über das Ergebnis dieser Prüfung informieren wir Sie schriftlich oder fernmündlich. Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen. Bei hinreichenden Erfolgsaussichten erteilen Sie uns die notwendige Vollmacht, wobei wir jeden wesentlichen Schritt mit Ihnen abstimmen. Im Regelfall versuchen wir zunächst, eine außergerichtliche Einigung mit dem Gegner zu erreichen.


(C) 2008 www.machunsky.com

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